Forum der Feuerwehr Cottbus


#1

Lagerfeuer??

in Alles was sonst nirgends reinpasst. 08.05.2008 23:53
von Marco
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Guten Tag,

Da leider auf Ihrer Seite keine Kontaktadresse für mich auf zu finden war jetzt auf diesem Wege ;-)

Ich habe vor mit einem Freund ein Lagerfeuer zu machen. Das Holz haben wir bereits im Winter gesammelt, das Feuer jedoch immer wieder verschoben. Unser Plan war eigentlich unser Holz noch vor der "warmen Jahreszeit" (Waldbrandwarnstufe etc.) zu verbrennen, was sich leider terminlich nicht ergeben hat.

Die konkreten Fragen wäre jetzt:

a) Ist es derzeit überhaupt möglich ein Feuer zu machen?
b) wenn ja wo? muss es angemeldet werden? wenn ja wo?

Da ich aus früheren Pfadfindertagen noch an den "Lagerfeuerparagraphen" [unter 1m³ nicht anmeldepflichtig] erinnere, leigt das Hauptaugenmerk eigentlich auf a).

Könnten sie evtl mögliche Seen empfehlen an denen es möglicherweise von den Forstämtern genehmigte Feuerstellen gibt?

Vielen Dank im Vorraus

Marco

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#2

@ Marco

in Alles was sonst nirgends reinpasst. 09.05.2008 21:30
von Maik • 5 Beiträge

Zur ersten Frage: Die Kontaktadressen und Telefonnummern findest Du unter "Service -> Kontakt"!

Zur zweiten Frage: Soweit mir bekannt ist, gilt folgende Regelung für die Stadt Cottbus.
Falls Du kein Cottbuser bist rate ich Dir, Dich mit Gemeindeverwaltung kurzzuschließen.

Ich hoffe, dass ich Dir weiterhelfen konnte!

Gruß Maik

Verbrennen im Freien
Regelung gilt für das gesamte Stadtgebiet von Cottbus einschließlich der angeschlossenen Gemeinden

Gesetzliche Grundlagen:

Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung vom 29. September 1994 (GVBl. I/97 S.172, 173) § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Nr. 6 des Landesimmissionsschutzgesetz § 7 Abs. 1 - Neufassung vom 22. Juli 1999 (GVBI. Teil I, S.386) zuletzt geändert durch das Brandenburgische Bürokratieabbaugesetz (1.BbgBAG) vom 28. Juni 2006 (GVBI. I/06, Nr. 7).

Zulässigkeit:

Richtig ist, dass durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz der ausgelaufene "Lagerfeuererlass" am 26.02.2007 wieder vorläufig in Kraft gesetzt wurde. Das heißt, für die Landkreise gilt die Regelung ein kleines Feuer 1x1 m mit trockenem, stückigem, naturbelassenem Holz ist ohne Genehmigung vorerst erlaubt.

Verbot:

Im Gebiet des Landes Brandenburg mit erhöter Feinstaubbelastung, für die Luftreinhalte- und Aktionspläne aufzustellen sind, sind offene Holzfeuer nicht zulässig.


Das gilt für das gesamte Stadtgebiet von Cottbus einschließlich der angeschlossenen Gemeinden.

Ausnahmen:

Ausgenommen davon sind kleine Feuer im Terassenofen oder Aztekenofen mit stückigem, trockenem, naturbelassenenem Scheitholz (ca. zwei Jahre lufttrocken gelagert). Das gilt vorläufig solange, bis eine neue Rechtsverordnung des Landes Brandenburg vorliegt.

Auch das Grillen mit Holzkohle ist weiterhin gestattet, wenn es zu keiner übermäßigen Rauchbelästigung der Nachbarschaft führt.

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